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Autogaszentrum Alb-Donau

KFZ-Zimmermann
Justinger Weg 25
72535 Heroldstatt-Sontheim

Tel.: 07389-201420
E-Mail

 

Sicherheits-Plus



Ist Gas sicher ?

Gas klingt gefährlich – der erste Gedanke: „Explosionsgefahr“.
Diese Bedenken sind nachvollziehbar, jedoch mit Sicherheit vollkommen unbegründet: 


Made in Germany – nach internationalen Normen

Autogas-Systeme werden nicht nur nach gültigen TÜV-Vorschriften, sondern auch nach
international gültigen Sicherheits- und Einbaunormen (E 67 R 01 und ECE R115) überprüft.
Nur KFZ-Fachwerkstätten, die wie wir über eine spezielle Zertifizierung der Kfz-Innung
verfügen, sind überhaupt befugt eine Umrüstung auf Autogas durchführen. Wir, als offiziell
anerkannter GAP/GSP Betrieb, können Ihnen auch die regelmäßige Gasanlagenprüfung an
Ihrem Fahrzeug anbieten.


Was tun, wenn was passiert?

Unfälle, ob selbstverschuldet oder nicht, gehören leider zum Alltag im Straßenverkehr. Herrscht
beim Einsatz von Autogas ein größeres Risiko? Die eindeutige Antwort: nein! Der extrem hohe
Sicherheitsstandard von Autogas-Anlagen lässt sich durch die 2008 vom ADAC durchgeführte
Crash- und Brandtest bestätigen.

• Ein Autogastank ist aus 3,5 mm dickem Stahl gefertigt und hält sogar einem heftigen Aufprall
   stand.

• Wie viel Sicherheit die Autogastechnik bietet, zeigen die Prüfintervalle für den Gastank: Nur
   alle zehn Jahre ist eine Tanküberprüfung notwendig! 

• Bei maximal 10 bar liegt der Betriebsdruck eines Autogastanks– wir prüfen jeden Tank bei
   unserem TÜV-Sicherheitscheck mit einem Druck von 30 bar!

• Sollte es zu einer Gasleitungstrennung vom Tank kommen, wird der Tank sofort und sicher
   von elektromagnetischen Ventilen abgeschlossen.

• Sicherheitsventile sorgen bei einem Brand für ein gezieltes Ablassen und für ein kontrolliertes
   Abbrennen des Gases – ein erhöhtes Sicherheitsrisiko gegenüber Benzin- oder Dieselfahrzeugen
   existiert nicht.





Mit Gas in die Garage

Wie verhält es sich mit dem Parkverbot in Tiefgaragen? Generell ist es zulässig und völlig ungefährlich,
mit einem Autogas-Pkw in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus zu parken. Einschränkungen gibt es
jedoch in Berlin, Bremen und im Saarland oder durch individuelle Bestimmungen einzelner
Garagenbesitzer.
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