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LPG-Autogas länger steuerbegünstigt !!


Finanzen/Ausschuss - 31.05.2017 (hib 345/2017)

Berlin: (hib/HLE) LPG-Autogas bleibt doch länger steuerbegünstigt. Der Finanzausschuss änderte am Mittwoch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (18/1149318/11927), der ein Auslaufen dieser Steuerbegünstigung für LPG-Autogas zum Jahresende 2018 vorgesehen hatte, in einigen Punkten. Die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Änderungsanträge sehen vor, dass die Steuerbegünstigung für Autogas bis Ende 2022 verlängert wird. Allerdings wird sie jährlich um 20 Prozent abgeschmolzen. Ab 2023 ist dann der reguläre Steuersatz von 409 Euro je 1.000 Kilogramm Flüssiggas anzuwenden. Auch andere Steuervergünstigungen werden verlängert. Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmte neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktion Die Linke, die sich zuvor mit einem Änderungsantrag für die Verlängerung der Steuerbegünstigung von LPG-Autogas stark gemacht hatte. Der Änderungsantrag war zurückgenommen worden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Wie aus dem Änderungsantrag der Koalition hervorgeht, werden die Steuerausfälle durch die verlängerte Steuerermäßigung für LPG im Jahr 2019 auf 105,6 Millionen Euro beziffert. 2020 werden 79,2 Millionen, 21012 52,8 Millionen und 2022 noch 26,6 Millionen erwartet. Bereits im Ursprungsentwurf war vorgesehen, die Steuerbegünstigung für Compressed Natural Gas (CNG) und Liquefied Natural Gas (LNG) bis Ende 2026 zu verlängern, aber bereits ab 2024 sukzessive abzusenken. Diese Regelung wurde beibehalten.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, mit den Änderungen würden nationale Steuerbegünstigungen an das EU-Beihilferecht angepasst. Er hob die Verständigung über die Verlängerung der Steuerermäßigung für LPG-Autogas hervor und verwies auch auf die per Änderungsantrag eingefügte Verlängerung der Begünstigung für Flüssiggas für den öffentlichen Personennahverkehr bis zum 31. Dezember 2022. Die SPD-Fraktion erklärte, dass man mit dem Entwurf eine Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetze. Das Gesetz setze außerdem Lenkungsimpulse.

Die Linksfraktion begrüßte, dass die Koalition ihr Anliegen aufgenommen habe, die Begünstigung von LPG-Autogas zu verlängern. Sie hätte sich aber eine Gegenfinanzierung der Steuerausfälle durch eine entsprechende Streichung von Subventionen für Diesel gewünscht. Für Bündnis 90/Die Grünen geht der Gesetzentwurf zwar in die richtige Richtung, aber er habe aus ökologischer Sicht Mängel. Es sei notwendig, zu einer Besteuerung nach Energiegehalt und Ausstoß von Kohlendioxid zu kommen, forderte die Fraktion.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten

Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Kristina Pezzei, Sören Christian Reimer, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein

 

 

Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/2017_05/-/509130

 

 

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